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Telezahnmedizin: Was geht online, was nicht? Verantwortung, Datenschutz & Abrechnung


Was geht online, was nicht? Telezahnmedizin im Überblick

Telemedizin

Viele Patientinnen und Patienten kennen das Problem: Ein Zahn meldet sich plötzlich mit Schmerzen oder das Zahnfleisch ist entzündet – doch der Zahnarzttermin ist nicht sofort verfügbar oder man scheut den direkten Besuch. Hier kommt die Online Zahnarzt Beratung ins Spiel. Die Telezahnmedizin ermöglicht es, per Videochat oder Telefon erste Einschätzungen und Ratschläge vom Zahnarzt einzuholen, ohne direkt in die Praxis zu müssen. Gerade Menschen mit Zahnarztangst fühlen sich dadurch oft entlastet, weil sie in vertrauter Umgebung erste Fragen klären können. Zudem sparen sich Berufstätige oder Patienten auf dem Land lange Anfahrtswege. Über 20 % der Deutschen haben bereits telemedizinische Leistungen genutzt (Bitkom, 2023). Diese Zahl zeigt, wie sehr die digitale Sprechstunde an Akzeptanz gewinnt.

Vor zwei Tagen eröffnete ein Patient bei DentoHelp die Anfrage mit den Informationen, dass bei ihm wohl eine umfassende Behandlung notwendig wäre, er aber grosse Angst davor habe. Aufgrund der Fotos und Röntgenbilder konnten wir Zahnärzte ihm dann schnell eine Idee geben, was bei ihm dringlich bzw. langfristig anzugehen wäre. Außerdem konnten wir ihm Behandlungsalternativen aufzeigen –  es gibt nicht immer nur den einen Weg. Mit diesen Informationen fühlte er sich schon deutlich besser vor einem Erstgespräch beim neuen Zahnarzt gerüstet, als mit den Informationen aus dem Internet.

Auch in der Zahnmedizin hat die Telemedizin in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Angetrieben durch die Corona-Pandemie und den generellen digitalen Wandel sind Zahnarzt Telemedizin-Angebote heute gefragter denn je. Seit 2018 ist das berufsrechtliche Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung gelockert, sodass Zahnärzte nun unter bestimmten Voraussetzungen Patientenkontakte online durchführen dürfen. Viele schätzen die Möglichkeit, unkompliziert eine Zweitmeinung einzuholen oder bei akuten Fragen schnell Rat zu erhalten. Besonders in ländlichen Regionen, wo es weniger Zahnärzte gibt, kann die Telezahnmedizin die Erreichbarkeit deutlich verbessern. Und selbst wer in der Stadt wohnt, nutzt die Online-Beratung, um Wartezeit und Aufwand zu reduzieren. Moderne Praxen bieten daher vermehrt Videosprechstunden an – Tendenz steigend. Die Frage ist nur: Was geht online – und was nicht? Im Folgenden klären wir, welche Leistungen die Telezahnmedizin abdecken kann, wo ihre Grenzen liegen und was Patienten über Verantwortung, Datenschutz Zahnarzt online und GOZ Telemedizin-Abrechnung wissen sollten.

Was ist Telezahnmedizin? Definition & Anwendungsfelder

Unter Telezahnmedizin versteht man die zahnärztliche Beratung, Betreuung und teilweise auch Untersuchung aus der Ferne mittels digitaler Kommunikationsmedien. Statt im Sprechzimmer findet der Kontakt über Videoübertragung, Telefon oder spezielle Online-Plattformen statt. Patienten können zum Beispiel via Anamnese und Fotos oder Videosprechstunde direkt mit dem Zahnarzt sprechen, Symptome schildern und Fragen stellen. Oftmals werden bereits vorhandene Befunde oder Unterlagen digital übermittelt – etwa Röntgenbilder oder Fotos von Zähnen – damit sich der Behandler ein Bild machen kann. Auch die Telekonsultation zwischen Zahnärzten ist ein Anwendungsfeld: Bei komplexen Fällen kann der eigene Zahnarzt über digitale Kanäle einen Kollegen (z.B. Kieferorthopäden oder Implantologen) hinzuziehen, um gemeinsam eine optimale Behandlungsstrategie zu erörtern.

Wichtige Anwendungsfelder der Telezahnmedizin sind vor allem: Erstberatung bei akuten Beschwerden, Zweitmeinung vor größeren Entscheidungen, Nachsorge und Verlaufsbeobachtung (z.B. bei kieferorthopädischen Behandlungen oder Implantat-Nachsorge) sowie die Aufklärung und Beratung zu Präventionsmaßnahmen. Patienten in laufender Behandlung – etwa mit einer neuen Spange oder Schiene – können ihren Fortschritt online kontrollieren lassen, ohne jedes Mal persönlich in die Praxis zu kommen. So kann der Zahnarzt z.B. alle paar Wochen Fotos des Gebisses aus der Ferne beurteilen und die Therapie bei Bedarf anpassen. Telezahnmedizin soll die persönliche Untersuchung nicht ersetzen, bietet aber eine ergänzende Möglichkeit, Beratung und Betreuung zeitsparend durchzuführen.

Was geht online – was nicht?

Die wichtigste Frage für Patienten lautet: Welche Anliegen kann ich meinem Zahnarzt online schildern und bearbeiten lassen – und wobei stoßen digitale Angebote an ihre Grenzen? Grundsätzlich gilt: Alles, was mit Beratung, Beurteilung vorhandener Befunde und allgemeiner Einschätzung zu tun hat, lässt sich oft gut per Telezahnmedizin abdecken. Hingegen erfordern handfeste Behandlungen und bestimmte Diagnostiken weiterhin den direkten Besuch in der Praxis. Im folgenden Abschnitt beleuchten wir die Möglichkeiten und Grenzen im Detail.

Telezahnmedizin, Arzt vor Computer, Zahnarzt vor Laptop

Beratung & Zweitmeinung

Eine der häufigsten Online-Leistungen ist die Beratung. Typische Szenarien: Sie haben Zahnschmerzen oder ein anderes Problem und möchten wissen, ob Sie sofort in die Praxis müssen oder ob es Hausmittel gibt, die vorübergehend helfen. In einer Videosprechstunde oder per Fotos mit Anamnese kann der Zahnarzt Ihre Schilderungen einordnen, gezielte Fragen stellen und eine erste Einschätzung geben. Zum Beispiel kann er Tipps zur Schmerzlinderung oder Mundhygiene geben, wenn das Problem harmlos wirkt – oder Ihnen dringlich raten, zeitnah vorbeizukommen, falls Verdacht auf etwas Ernstes besteht. Auch für eine zweite Zahnarztmeinung ist die Telezahnmedizin ideal: Sie können Befunde (z.B. Röntgenbilder oder den Heil- und Kostenplan) digital übermitteln und in Ruhe mit einem zweiten Zahnarzt besprechen, wie er den Fall einschätzt. So bekommen Sie mehr Sicherheit bei großen Entscheidungen – etwa ob ein wurzelbehandelter Zahn noch erhalten werden kann oder eine Krone/Implantat sinnvoller wäre. Oft hilft ein frischer Blick, um die richtige Wahl zu treffen (Wie sinnvoll ist eine zweite Zahnarztmeinung?). Selbst strategische Fragen wie Zahnersatz: Krone, Brücke, Implantat – was passt zu mir? lassen sich vorab online erörtern. Der Zahnarzt erklärt Ihnen die Optionen, und Sie gewinnen ein besseres Gefühl dafür, welche Lösung in Frage kommt.

Wichtig ist: Die Online-Beratung ersetzt nicht die finale Behandlung. Sie dient dazu, Sie als Patienten bestmöglich zu informieren und nächste Schritte zu planen. Gerade wenn Sie unsicher sind oder widersprüchliche Aussagen gehört haben, kann eine telemedizinische Zweitmeinung Klarheit schaffen. Und für Menschen mit großer Zahnarztangst kann ein erstes Kennenlernen per Anschreiben und Fotos oder Video Vertrauen aufbauen, bevor man sich auf den Behandlungsstuhl setzt.

Fotos hochladen & Befundcheck

In der digitalen Zahnmedizin spielt das Bildmaterial eine große Rolle. Patienten haben heute meist die Möglichkeit, ihrer Online-Anfrage Fotos anzuhängen – sei es ein Handyfoto des schmerzenden Zahnes, ein Selfie vom geöffneten Mund oder sogar bereits vorhandene Röntgenbilder im Digitalformat. Dieses „Zahnarzt Bilder hochladen“-Prinzip ermöglicht einen ersten Befundcheck aus der Ferne. Der Zahnarzt schaut sich die Bilder an und kann oft bereits einiges erkennen: Zum Beispiel eine geschwollene Stelle am Zahnfleisch, ein abgebrochenes Stück vom Zahn oder sichtbare Beläge. So eine visuelle Vorab-Info hilft ungemein, die Situation besser einzuschätzen. In der Praxis DentoHelp gehört es zum Online-Service, dass Patienten vorab solche Fotos senden können – je mehr Details, desto besser die Einschätzung.

Allerdings muss man auch realistisch bleiben: Nicht immer sind Laien-Fotos klar genug, um eine eindeutige Diagnose zu stellen. Trotz moderner Kameratechnik ist eine intensive Inspektion der Zähne per Video oder Foto noch nicht so präzise wie der Blick direkt in den Mund. Daher bleibt es oft bei einer vorläufigen Bewertung. Der Zahnarzt mag auf dem Foto zum Beispiel sehen, dass das Zahnfleisch gerötet und geschwollen ist – ein Hinweis auf eine mögliche Zahnfleischentzündung – was tun? In der Online-Beratung kann er Ihnen dann erklären, wie Sie bis zum Termin die Stelle sauber halten und mit antibakterieller Mundspülung behandeln. Oder er entdeckt auf Ihrem Foto, dass beim Zähneputzen immer Blut austritt. Dann wird er Sie beruhigen, dass gelegentliches Bluten zwar häufig vorkommt, aber auch mahnen, auf Warnsignale zu achten (Zahnfleisch blutet beim Zähneputzen – normal oder Warnsignal?). Solche Hinweise per Ferndiagnose sind wertvoll, ersetzen aber keine gründliche Untersuchung. Genauso kann ein Foto einer verlorenen Füllung dem Zahnarzt zeigen, was passiert ist – aber die neue Füllung einsetzen kann er natürlich nur vor Ort.

Kurz gesagt: Fotos und digitale Befunde sind ein wichtiges Hilfsmittel in der Telezahnmedizin. Sie ermöglichen einen ersten Check und gezielte Empfehlungen. Patienten sollten darauf achten, klare, gut beleuchtete Aufnahmen zu machen. Letztlich wird der Online-Zahnarzt aber im Zweifel immer sagen: „Ich muss mir das bei Ihnen in der Praxis anschauen.“ Das Hochladen von Bildern ist vor allem ein Weg, die Dringlichkeit besser einzuschätzen. Sind keine auffälligen Schäden erkennbar, können Sie vielleicht beruhigt ein paar Tage warten. Sieht der Befund kritisch aus, wird die Praxis versuchen, Ihnen schnell einen Termin zu geben.

Grenzen: Behandlung, Diagnostik, Notfälle

So hilfreich die Telezahnmedizin bei Beratung und Befundcheck ist – ihre Grenzen sollten sowohl Ärzte als auch Patienten kennen. Konkrete zahnärztliche Behandlungen sind online nicht möglich. Weder kann ein Zahn per Video gebohrt und gefüllt werden, noch lassen sich professionelle Reinigungen oder chirurgische Eingriffe via Internet durchführen. Auch viele Diagnosen erfordern traditionelle Methoden: Ein Röntgenbild muss in der Praxis gemacht werden, ein empfindlicher Zahn will geklopft oder auf Kälte getestet werden, und versteckte Karies erkennt man oft erst mit Sonde oder Laser. All das geht digital nicht. Telezahnmedizin ist daher in erster Linie ein Instrument für Vor- und Nachbereitung.

Ein weiterer Punkt sind Notfälle. Bei heftigen akuten Schmerzen, starken Schwellungen, Blutungen oder Unfällen mit Zahnverlust gilt: bitte sofort direkt Hilfe suchen! In solchen Fällen kann eine Online-Beratung allenfalls als kurzfristige Unterstützung dienen – etwa um außerhalb der Sprechzeiten Tipps zu erhalten, welche Schritte man bis zum Notdienst einleiten kann. Doch eine echte Notfallversorgung (z.B. einen abszessbedingten Druck ablassen oder eine Zahnfraktur versorgen) kann nur der Zahnarzt vor Ort leisten. Ein Plötzlich Zahnschmerzen beim Kauen – was kann das sein?-Fall ist ein gutes Beispiel: Treten zum Beispiel beim Zubeißen stechende Schmerzen auf, könnte das auf einen Haarriss im Zahn oder eine lose Füllung hindeuten. Online kann der Zahnarzt zwar aufgrund Ihrer Beschreibung Vermutungen anstellen und Ihnen raten, diese Seite erst mal zu entlasten und ggf. ein Schmerzmittel zu nehmen. Aber die endgültige Diagnose – vielleicht ist es ein feiner Riss oder eine beginnende Wurzelentzündung – lässt sich erst in der Praxis stellen. Ähnlich verhält es sich mit tieferen Problemen wie Zahnnerv-Entzündungen oder Kiefergelenkschmerzen: Eine gründliche Untersuchung mit Tastbefund, Röntgen und Tests ist durch nichts zu ersetzen.

Die Grenze der Telezahnmedizin ist also dort erreicht, wo die Sinneswahrnehmungen und Instrumente des Zahnarztes gefragt sind: Tasten, Riechen (manchmal verräterisch bei Vereiterungen), genaue visuelle Kontrolle mit Spiegel und Lupe. Auch therapeutisch stoßen wir online an Limits. Der Computer kann weder bohren noch ziehen – er kann nur anleiten. Der Zahnarzt wird bei ernsten Befunden immer auf einer zeitnahen persönlichen Behandlung bestehen. Telezahnmedizin versteht sich als Ergänzung, nicht als vollwertiger Ersatz. Patienten sollten das im Hinterkopf behalten und bei aller Bequemlichkeit nicht zögern, einen echten Termin wahrzunehmen, wenn es notwendig ist. Eine Professionelle Zahnreinigung: Wie oft und warum? zum Beispiel kann man online diskutieren – durchführen muss sie aber die Prophylaxeassistentin in der Praxis.

Zusammenfassend: Online geht vieles in puncto Beratung, Zweitmeinung und Vorab-Check. Offline – also in der Praxis – bleiben alle handfesten Behandlungen und verlässliche Diagnosestellungen. Gute Zahnärzte nutzen Telemedizin verantwortungsbewusst, um Patienten zu begleiten, aber kennen die Grenzen und werden sie klar kommunizieren.

Ärztliche Verantwortung in der Telezahnmedizin

Nur weil eine Beratung online stattfindet, heißt das nicht, dass der Zahnarzt weniger Verantwortung trägt. Im Gegenteil: Laut Bundesärztekammer ist ärztliche Verantwortung auch online unverzichtbar. Das bedeutet, der Zahnarzt muss auch im virtuellen Raum die gleiche Sorgfalt walten lassen wie in der Praxis. Jeder Rat, den er per Videosprechstunde gibt, muss fundiert und im besten Interesse des Patienten sein. Falls die Informationslage unsicher ist – etwa weil die Bildqualität schlecht ist oder wichtige klinische Tests fehlen – trägt der Arzt die Verantwortung, dies offen zu sagen. Ein gewissenhafter Tele-Zahnarzt wird also nie eine endgültige Diagnose stellen, wenn er Zweifel hat. Stattdessen erklärt er transparent, was er aufgrund der Daten vermutet und wo die Unsicherheiten liegen.

Die zahnärztliche Berufsordnung schreibt vor, dass Fernbehandlungen nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie zahnärztlich vertretbar sind und die erforderliche Sorgfalt gewahrt wird. Praktisch heißt das: Der Zahnarzt entscheidet von Fall zu Fall, ob eine Beratung ohne direkten Kontakt sinnvoll ist. Er wird sich die Krankengeschichte schildern lassen, gezielt nachfragen und ggf. Bildmaterial anfordern. Kommt er zu dem Schluss, dass eine verantwortungsvolle Beurteilung online nicht möglich ist, muss er auf einer Untersuchung in der Praxis bestehen. Dieses Vorgehen dient Ihrer Sicherheit als Patient. Sie können sich darauf verlassen, dass ein Tele-Zahnarzt Sie nicht einfach „abspeist“, um sich den Termin in der Praxis zu sparen. Vielmehr ist es so, dass seriöse Anbieter der Telezahnmedizin eng mit realen Praxen verzahnt sind – oft ist es ja der eigene Zahnarzt, der zusätzlich eine Online-Sprechstunde anbietet.

Rein rechtlich gesehen kommt übrigens auch bei einer Fern-, Video- oder Telefonberatung ein Behandlungsvertrag zustande. Das bedeutet, der Zahnarzt unterliegt denselben Pflichten wie sonst: Schweigepflicht, ordentliche Dokumentation der Beratung im Patientendossier und gegebenenfalls Aufklärung über Risiken (zum Beispiel wenn eine Ferndiagnose unsicher ist). Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass online etwas übersehen wurde, haftet der Zahnarzt im Rahmen seiner Berufshaftpflicht wie bei einer normalen Behandlung. Für Patienten ist das beruhigend: Telezahnmedizin ist kein Chat unter Freunden, sondern eine offizielle medizinische Leistung mit vollem professionellem Anspruch. Daher können Sie auch erwarten, dass ein telemedizinischer Zahnarzt Ihnen klar sagt, was er online leisten kann – und was nicht. Diese Transparenz schafft Vertrauen.

Datenschutz & sichere Übertragung (Fotos, Röntgenbilder)

Beim Thema Online-Zahnarzt kommt schnell die Frage auf: Sind meine Daten und Bilder dort sicher? Gerade Fotos vom eigenen Gebiss oder Röntgenaufnahmen sind hochsensible medizinische Daten, die nicht in falsche Hände geraten dürfen. Zum Glück genießt der Datenschutz in der seriösen Telezahnmedizin oberste Priorität. Gute Anbieter nutzen sichere, verschlüsselte Übertragungswege für Videos und Datei-Uploads. Das bedeutet, dass ein fremder Dritter nicht einfach mithören oder mitlesen kann, was Sie dem Zahnarzt online zeigen. Typischerweise laufen Videosprechstunden über zertifizierte medizinische Videoportale, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. In Deutschland gibt es hierfür klare Vorgaben: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung listet z.B. zertifizierte Videodienst-Anbieter, die spezielle Sicherheitsstandards erfüllen. Sie als Patient merken davon meist wenig, außer dass Sie sich vielleicht vor dem Termin auf einer Plattform mit Passwort einloggen müssen. Doch im Hintergrund sorgt die Technik dafür, dass Ihre Arzt-Patienten-Kommunikation vertraulich bleibt – genauso wie im Sprechzimmer. Wir bei DentoHelp haben uns entschieden den Datenschutz als Priorität festzulegen um dem Patienten einen bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Natürlich stellt uns das in der Umsetzung und in den Kosten vor hohe Herausforderungen – aber genauso wie wir selber auch als Patienten geschützt werden wollen, wollen wir auch unsere Patienten schützen.

Ein paar Tipps zum Datenschutz aus Patientensicht: Versenden Sie medizinische Unterlagen möglichst nicht ungesichert per E-Mail an den Zahnarzt, außer er hat Ihnen ausdrücklich einen geschützten Kanal eingerichtet. Wir bei DentoHelp bieten ein eigenes Portal zum Bilder hochladen an – nutzen Sie dieses statt WhatsApp & Co., denn herkömmliche Messenger sind nicht datenschutzkonform für Gesundheitsdaten. Achten Sie darauf, welche App oder Plattform Ihr Zahnarzt verwendet. Namen wie zum Beispiel „DentoHelp“,  „Patientus“ oder „Doctolib Video“ stehen für bekannte Lösungen in Deutschland, die als sicher gelten. Scheuen Sie sich auch nicht, bei Ihrem Zahnarzt nachzufragen: Wie wird für den Schutz meiner Daten gesorgt? Ein vertrauensvoller, fachkundiger Behandler wird Ihnen gerne erklären, welche Vorkehrungen getroffen sind.

In der Praxis DentoHelp wird beispielsweise jede Fotosendung über eine SSL-verschlüsselte Verbindung hochgeladen und direkt im geschützten Praxissystem gespeichert. Nur der behandelnde Zahnarzt und befugte Teammitglieder können darauf zugreifen. Ebenso gilt die ärztliche Schweigepflicht uneingeschränkt online: Niemand außer Ihnen und dem Zahnarzt (bzw. seinem Team) erfährt von den Inhalten des Gesprächs. Wenn Sie also ein intimes Problem ansprechen oder ein Foto einer unschönen Entzündung schicken, bleibt dies privat. Moderne Technik macht es möglich, dass Zahnarzt online Beratung nicht nur bequem, sondern auch sicher ist.

Abrechnung: GOZ & private Leistung

Viele Patienten fragen sich, wie eine Online-Beratung beim Zahnarzt eigentlich abgerechnet wird. Hierbei ist wichtig zu wissen: Telezahnmedizinische Leistungen sind in der Regel Privatleistungen, es sei denn, Sie gehören zu bestimmten Ausnahmefällen. In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind Videoberatungen durch Zahnärzte bisher nur für wenige definierte Gruppen vorgesehen (z.B. Pflegebedürftige im Heim, wo der Zahnarzt per Video konsiliert). Für die allermeisten GKV-Versicherten läuft eine Online-Sprechstunde daher außerhalb der Kassenleistung. Das klingt vielleicht abschreckend, bedeutet aber nicht automatisch hohe Kosten. Vielmehr werden solche Leistungen gemäß der Gebührenordnung abgerechnet, meistens analog zur GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), da die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) bislang keine eigenen Ziffern für Telemedizin vorsieht. Die Bundeszahnärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben 2020 gemeinsam Empfehlungen herausgegeben, welche GOÄ-Ziffern Zahnärzte für Videosprechstunden ansetzen können.

In der Praxis heißt das zum Beispiel: Ein einfaches Beratungsgespräch via Video oder Telefon kann analog der GOÄ Nr. 1 oder 3 berechnet werden – das entspricht in etwa der Gebühr für eine mündliche Beratung, wie Sie sie auch in der Praxis zahlen würden. Ebenso gibt es Analogziffern für das Ausstellen eines elektronischen Rezepts oder das Übersenden eines Befundberichts per Mail. Für den Patienten bedeutet das: Wenn Sie privat versichert sind, werden die Kosten einer solchen Online-Beratung in der Regel von Ihrer Versicherung erstattet, da sie nach der offiziellen Gebührenordnung berechnet werden. Sind Sie gesetzlich versichert und nutzen die Videosprechstunde als Selbstzahler, erhalten Sie eine Rechnung, die sich an der GOZ/GOÄ orientiert. Meist bewegt sich der Betrag in einem überschaubaren Rahmen – eine kurze Online-Konsultation kostet zum Beispiel häufig zwischen 20 und 40 Euro, je nach Dauer und Aufwand. Natürlich sollte Ihr Zahnarzt Sie vorab informieren, wenn Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen ist die erste Einschätzung sogar kostenfrei oder wird auf spätere Behandlungskosten angerechnet, falls Sie danach in die Praxis kommen. Fragen Sie im Zweifel nach dem Prozedere der Abrechnung bei Online-Leistungen.

Ein häufiger Irrtum ist, dass Telemedizin „nicht erlaubt“ sei und daher nicht berechnet werden könne – das stimmt so nicht. Seit der Lockerung 2018 ist die Fernbehandlung (auch durch Zahnärzte) grundsätzlich zulässig, sofern die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Entsprechend dürfen dafür auch Gebühren erhoben werden. Es gibt also einen offiziellen Rahmen, damit Sie sicher sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Übrigens: Sollte im Zuge der Online-Beratung tatsächlich mal eine Rezeptausstellung nötig sein (z.B. ein Antibiotikum bei einer akuten Entzündung), kann der Zahnarzt dieses Rezept digital signiert übermitteln oder für Sie vorbereiten, sodass Sie es nur noch abholen oder direkt in der Apotheke einlösen. Auch dafür existiert eine Gebührenziffer (analog GOÄ 2). Insgesamt ist die Telezahnmedizin also nicht nur fachlich, sondern auch abrechnungstechnisch in geordneten Bahnen. Transparenz ist hier das A und O – Ihre Zahnarztpraxis wird Ihnen gerne erklären, welche Leistungen Ihnen berechnet wurden.

Patientenfragen: Häufige Sorgen und Missverständnisse

Zum Abschluss wollen wir noch auf ein paar typische Fragen und Missverständnisse eingehen, die viele Patienten rund um das Thema Telezahnmedizin haben. Vielleicht erkennen Sie Ihre eigenen Bedenken wieder – wir liefern gleich die Antworten mit, um Ihnen diese Sorgen zu nehmen.

„Kann der Online-Zahnarzt mich überhaupt richtig untersuchen?“ – Eine verständliche Frage, schließlich ist man es gewohnt, dass der Zahnarzt in den Mund schaut und „Hand anlegt“. Tatsächlich kann eine Online-Beratung die klassische Untersuchung nicht vollständig ersetzen. Der Zahnarzt kann virtuell nur die Informationen verwerten, die Sie liefern (Schilderungen, Fotos, evtl. vorhandene Röntgenbilder). Das reicht, um eine erste Einschätzung zu geben und nächste Schritte zu planen – aber nicht für eine finale Diagnose bei komplexen Fällen. Seien Sie also misstrauisch, wenn jemand online vollmundig eine Behandlung empfehlen will, ohne Sie je gesehen zu haben. Ein seriöser Tele-Zahnarzt wird immer betonen, wenn etwas unklar bleibt, und Sie ggf. zur Abklärung in die Praxis bitten. Telezahnmedizin ist somit eher als Filter und Wegweiser zu verstehen: Sie hilft einzuschätzen, wie dringend ein Problem ist und welche Optionen es gibt. Das beruhigt viele Patienten schon enorm – Sie sind informiert und können dann gut vorbereitet zum Termin gehen.

„Was ist, wenn etwas übersehen wird?“ – Diese Sorge hängt mit der obigen zusammen. Natürlich besteht bei einer reinen Fernberatung das Risiko, dass nicht alles erkannt wird. Der Zahnarzt sieht vielleicht nur das, worauf Sie seine Aufmerksamkeit lenken. Allerdings ist sich der Behandler dieser Limitierung bewusst und haftet auch für seine Beratung. Daher wird er vorsichtig sein mit Entwarnungen. Wenn also ein Online-Zahnarzt sagt „Das sieht unkritisch aus, beobachten Sie es ein paar Tage“, dann tut er das nur, weil er wirklich überzeugt ist, dass kein Notfall vorliegt. Sollte er sich irren, sind Sie immer noch abgesichert – und in der Regel rät er Ihnen ja, sich nochmal zu melden oder doch in die Praxis zu kommen, falls es schlimmer wird. Wichtig: Sie selbst kennen Ihren Körper am besten. Wenn Ihnen etwas trotz Online-Entwarnung komisch vorkommt, zögern Sie nicht, doch einen physischen Termin zu vereinbaren. Die Tele-Beratung soll Ihre Eigenwahrnehmung unterstützen, nicht ersetzen.

„Wie steht es um die Datensicherheit? Werden meine Fotos irgendwo veröffentlicht?“ – Nein. Ihre Daten unterliegen dem strengen medizinischen Datenschutz. Wie im Kapitel Datenschutz beschrieben, sorgen technische und rechtliche Maßnahmen dafür, dass nur Ihr Behandlungsteam Zugriff hat. Eine Veröffentlichung Ihrer Bilder ohne Einwilligung wäre ein grober Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht und gesetzlich verboten. Sie können also beruhigt Fotos schicken, um Rat zu erhalten – sie bleiben in Ihrer Patientenakte und dienen nur dem medizinischen Zweck.

„Zahlt meine Krankenkasse das?“ – Wenn Sie privat versichert sind, ja, meist schon. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen Online-Beratung bisher noch nicht im Regelkatalog, außer in Pilotprojekten. Daher werden Sie als GKV-Patient die Leistung privat bezahlen müssen. Die Kosten sind aber – wie oben erläutert – überschaubar. Und bedenken Sie: Eine frühe Abklärung per Foto oder Video kann Ihnen im besten Fall einen unnötigen Notfallbesuch ersparen oder Folgeschäden vermeiden, was die Investition absolut wert macht. Fragen Sie ruhig bei Ihrer Praxis nach dem Modell.

„Brauche ich dafür spezielle Technik?“ – Alles, was Sie benötigen, ist ein elektronisches Gerät mit Kamera das über die Betriebssysteme Android oder iOS (Apple) verfügt. Das kann ein Smartphone, Tablet oder ein Laptop mit Webcam sein. Für ältere oder weniger technikaffine Menschen: Lassen Sie sich von Familie oder Freunden helfen, die Verbindung herzustellen. Nach wenigen Minuten hat man sich meist daran gewöhnt. 

„Wird meine Behandlung jetzt komplett online gemacht? Ich gehe eigentlich lieber direkt zum Arzt.“ – Keine Sorge: Telezahnmedizin ist ein Angebot, kein Zwang. Sie entscheiden, ob Sie es nutzen möchten. Es soll Ihnen das Leben erleichtern, nicht verkomplizieren. Wenn Sie direkt in die Praxis möchten, können Sie selbstverständlich wie gewohnt einen Termin vor Ort vereinbaren. Viele Patienten kombinieren beides: Bei kleineren Unsicherheiten erst mal online fragen, bei konkretem Behandlungsbedarf dann persönlich kommen. Für Angstpatienten kann die Online-Session ein sanfter Einstieg sein, andere wiederum bevorzugen den klassischen Besuch, um gleich „alles erledigt“ zu haben. Beide Wege sind richtig – Hauptsache, Sie kümmern sich um Ihre Zahngesundheit.

Fazit

Die Telezahnmedizin hat sich vom exotischen Trend zu einem festen Baustein moderner Zahnversorgung entwickelt. Sie bietet vertrauensvolle, fachkundige und empathische Beratung auf Distanz und kann Patienten viel Zeit und Unsicherheit ersparen. Ob als erste Hilfe bei Zahnproblemen, als Zweitmeinung oder zur Nachsorge – online ist heute vieles möglich, was früher undenkbar schien. Gleichzeitig bleibt die persönliche Behandlung unverzichtbar, und das wissen sowohl Patienten als auch Zahnärzte. Insofern ergänzt die digitale Sprechstunde die klassische Praxis sinnvoll, ohne sie zu ersetzen.

Für Sie als Patient lohnt es sich in jedem Fall, dieses Angebot auszuprobieren. Die Hürden sind gering: Kein Warten im Wartezimmer, flexible Terminzeiten und die Möglichkeit, bequem von zuhause Rat zu bekommen. Und dennoch haben Sie stets einen echten Profi gegenüber, der Ihre Situation ernst nimmt. Jetzt Online-Einschätzung starten und selbst erleben, wie Telezahnmedizin Ihnen weiterhelfen kann – oft genügt schon eine kurze Antwort, um Klarheit zu gewinnen und die nächsten Schritte einzuleiten. Zögern Sie also nicht, bei Fragen rund um Ihre Zähne den digitalen Draht zu uns, DentoHelp, Ihrem Zahnarzt zu nutzen. Ihre Mundgesundheit dankt es Ihnen

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